Vertragliche Bestimmungen

1. Versicherung

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich.

2. Vertrag

Der Semesterbeitrag wird halbjährlich berechnet und muss jeweils bis Ende Juni/ Ende November bezahlt werden. Das Nichtbezahlen von fälligen Betreuungspauschalen stellt einen Grund zur fristlosen Auflösung des Betreuungsvertrages durch die Spielgruppe dar.

3. Kündigung

Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende des Semesters aufgelöst werden. 1. Semester August bis Januar, 2. Semester, Februar bis Juli.

4. Geschwisterrabatt

Der Geschwisterrabatt beträgt CHF 100.- pro Semester für das zweite Kind.

5. Schlussbestimmungen

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Erziehungsberechtigten das Betriebskonzept und die allgemeinen vertraglichen Bestimmungen gelesen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.